Gastaufnahmebedingungen

unsere Gastaufnahmebedingungen (AGB)

Lieber Gast,


wir freuen uns über euer Interesse an der Buchung einer Unterkunft in den Ferienwohnungen am Schwanensee*** (Gastgeber). Wir setzen uns dafür ein um euren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten von uns als euren Gastgeber, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnähmebedingungen getroffen werden sollen.
Soweit keine anderen abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, werden diese diese Gastaufnahmebedingungen im Buchungsfall Inhalt des Vertrags euch und uns als Gastgeber.

Soweit ein Vermittler bei diesem Vertrag einbezogen wurde, können desssen Vertragsbedingungen ebenfalls einbezogen werden.

Bitte lest diese Gastaufnahmebedingungen daher vor eurer Buchung sorgfältig durch.


1. Vertragsschluss

1.1.
Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden,
kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen

(§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen).
1.2.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form , so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
In allen diesen Fällen kommt der Vertrag zu Stande, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, wenn der Gast dieses Angebot ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.3. Mehrere Gäste haften gegenüber dem Gastgeber gemeinsam für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis der Ferienwohnung als Gesamtschuldner auch wenn im Innenverhältnis eine anteilige Mietzahlung vereinbart wurde. Eine Teilkündigung gegenüber dem Gastgeber ist nicht möglich.


2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen
die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowıe Entgelte für Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich.


3. Zahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

3.1. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und "Last Minute" wird der Gesamtpreis nach Buchung fällig.
3.2. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
3.3. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedin-
gungen zu fordern.


4. An- und Abreise

4.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung ab 15°° Uhr bis 20°° Uhr zu erfolgen.
4.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18°° Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Sollte der Gast am Anreisetag bis 22°° Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Gastgeber als gekündigt. Der Gastgeber kann dann über das Objekt frei verfügen.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen AGB entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen AGB entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
4.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10°° Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber
vorbehalten. Ein Anspruch auf Nutzung der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

4.4. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.


5. Rücktritt und Nichtanreise

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. lm Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die unter 5.6. berechneten Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen.

Wir weisen darauf hin: bei behördlich angeordneten Reisebeschränkungen und/ oder Beherbergungsverboten verlangen wir keine Stornierungskosten, eventuell gezahlte Leistungen werden umgehend erstattet oder auf einen späteren Reiseantritt angerechnet.
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die darin berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Bei rechtzeitiger Reiserücktrittsankündigung werden folgende Sätze berechnet werden:

a) vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: keine Entschädigung
b) vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in Höhe der Anzahlung (in der Regel 20%)
c) vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
d) vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
e) Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5.7. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
5.8. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


6. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Mitnahme von Tieren
6.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von denjenigen Personen in Anspruch genommen werden, die in der Buchung angegeben wurden. Eigene oder mitreisende Kinder unter 18 Jahren müssen nicht namentlich angegeben werden.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Haus- oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.3. Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich beim Gastgeber anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Gastgeber gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Gastgeber eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6.5. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig.
b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5.6. dieser Bedingungen.

6.6. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
6.7. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.


7. Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Gastgeber ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
7.2. Eine Haftung des Gastgebers für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte (z.B. Boote, Gartenmöbel usw.) ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Gastgeber haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7.3. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach §536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruht.
7.4. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber oder Vermittler bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Gastgebers.


9. Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


10. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.


 Stand 27.10.2023

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